Wegfall der kircheneigenen Sonderregelungen zur Eingruppierung der Sekretärinnen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Propsteien und Kirchenverbänden
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten euch über wichtige Änderungen in Bezug auf die Eingruppierungen der Berufsgruppe der Sekretärinnen informieren.
Nach intensiven Verhandlungen und sorgfältiger Überprüfung der aktuellen Situation werden ab dem 01.01.2025 wesentliche Anpassungen vorgenommen.
Wesentliche Änderungen:
1. Wegfall der Funktionseingruppierungen: Die bisherige Praxis der Funktionseingruppierungen wird abgeschafft. Zukünftig wird die Eingruppierung ausschließlich nach den tatsächlich verrichteten Tätigkeiten erfolgen. Dies ermöglicht eine gerechtere und transparentere Bewertung eurer Arbeit.
2. Keine Herabgruppierungen durch Besitzstand: Es wird keine Herabgruppierungen geben. Alle Kolleginnen und Kollegen behalten ihren derzeitigen Status durch den Besitzstand. Dies gewährleistet, dass niemand durch die Umstellung benachteiligt wird.
3. Grund der Änderungen: Diese Änderungen sind notwendig geworden, um der Zunahme von Aufgaben und Verantwortung gerecht zu werden. Die Anpassungen reflektieren die gestiegene Komplexität und die erweiterten Anforderungen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen.
Antragsfrist zur Überprüfung der Stellenbewertung:
Um sicherzustellen, dass die neue Eingruppierung fair und korrekt erfolgt, habt ihr die Möglichkeit, eine Überprüfung eurer Stellenbewertung zu beantragen.
Die Antragsfrist hierfür beginnt am 01.01.2025. Erfolgt der Antrag bis zum 31.12.2025 (Jahresfrist) wirkt die Überprüfung auf alle Fälle auf den 01.01.2025 zurück.
Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen, die neue Bewertung ihrer Stelle prüfen zu lassen, um eine angemessene Eingruppierung zu gewährleisten.
Für Fragen und weitere Informationen stehen euch die Arbeitnehmerorganisationen jederzeit zur Verfügung.
Wir danken euch für euer Verständnis und eure Unterstützung während dieses Übergangs.
Mit kollegialen Grüßen, Eure Arbeitnehmerorganisationen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten euch über wichtige Änderungen in Bezug auf die Eingruppierungen der Berufsgruppe der Sekretärinnen informieren.
Nach intensiven Verhandlungen und sorgfältiger Überprüfung der aktuellen Situation werden ab dem 01.01.2025 wesentliche Anpassungen vorgenommen.
Wesentliche Änderungen:
1. Wegfall der Funktionseingruppierungen: Die bisherige Praxis der Funktionseingruppierungen wird abgeschafft. Zukünftig wird die Eingruppierung ausschließlich nach den tatsächlich verrichteten Tätigkeiten erfolgen. Dies ermöglicht eine gerechtere und transparentere Bewertung eurer Arbeit.
2. Keine Herabgruppierungen durch Besitzstand: Es wird keine Herabgruppierungen geben. Alle Kolleginnen und Kollegen behalten ihren derzeitigen Status durch den Besitzstand. Dies gewährleistet, dass niemand durch die Umstellung benachteiligt wird.
3. Grund der Änderungen: Diese Änderungen sind notwendig geworden, um der Zunahme von Aufgaben und Verantwortung gerecht zu werden. Die Anpassungen reflektieren die gestiegene Komplexität und die erweiterten Anforderungen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen.
Antragsfrist zur Überprüfung der Stellenbewertung:
Um sicherzustellen, dass die neue Eingruppierung fair und korrekt erfolgt, habt ihr die Möglichkeit, eine Überprüfung eurer Stellenbewertung zu beantragen.
Die Antragsfrist hierfür beginnt am 01.01.2025. Erfolgt der Antrag bis zum 31.12.2025 (Jahresfrist) wirkt die Überprüfung auf alle Fälle auf den 01.01.2025 zurück.
Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen, die neue Bewertung ihrer Stelle prüfen zu lassen, um eine angemessene Eingruppierung zu gewährleisten.
Für Fragen und weitere Informationen stehen euch die Arbeitnehmerorganisationen jederzeit zur Verfügung.
Wir danken euch für euer Verständnis und eure Unterstützung während dieses Übergangs.
Mit kollegialen Grüßen, Eure Arbeitnehmerorganisationen