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Betriebsärztlicher Dienst (BAD)

Quelle: freepics
Betriebsärztlicher Dienst (BAD)

Arbeitsmedizinische Betreuung erhalten Mitarbeitende im Ev.-luth. Kirchenkreis Uelzen beim:

Betriebsärztlichen Dienst (BAD),
Lüner Rennbahn 14,
21339 Lüneburg,
Tel. 04131 76702-40,
E-Mail: bad-705@bad-gmbh.de
https://www.bad-gmbh.de/standorte/location-detail/gesundheitszentrum-lueneburg-156/



Auf Grundlage des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes hat die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) mit dem BAD einen Betreuungs-Vertrag abgeschlossen, damit durch die Arbeitsmedizinische Vorsorge gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig erfasst und Beschäftigte über Risiken beraten werden können, sowie Pflicht- und Vorsorgeuntersuchungen stattfinden.


Der BAD ist in folgenden Bereichen für Mitarbeitende im KK Uelzen zuständig:

Beratung
  • Von Mitarbeitenden bei gesundheitlichen Beschwerden mit direktem Bezug zur Tätigkeit
  • Bei Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach Langzeiterkrankung


Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen können/müssen in folgenden Bereichen erfolgen:

  • Bei vermehrtem Arbeiten mit Muskel-Skelett-Belastung, wie schweres Heben und Tragen, Ganzkörpervibrationen, Hand-Arm-Vibrationen, z. B. bei ständigem Bedienen von Kehrmaschinen, elektrischen Sägen etc. (entsprechend Gefährdungsbeurteilung)
  • Arbeiten im Lärm von mehr als 80 dB(A) über 8 Stunden
  • Feuchtarbeit von mehr als 2 Stunden täglich (z. B. Reinigungskräfte oder Mitarbeitende in Kitas)
  • Bildschirmtätigkeit
  • Medizinische Eignung für gefährliche Arbeiten mit technischen Geräten oder an/in Bäumen (G 25 – Fahren und Führen von Geräten / G 41 – Arbeiten in Höhe)
  • Medizinische Vorsorge, die auf Grund der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes angeboten werden muss, z. B. bei Umgang mit Gefahrstoffen oder Giften
  • Untersuchung und Beratung bei gesundheitlichen Beschwerden mit direktem Bezug zur Tätigkeit– eine Wunschvorsorge des Mitarbeitenden, die der Arbeitgeber gewähren muss
  • Infektionsschutz in Kitas und Waldkindergärten (für Kita-Mitarbeitende sind die Biostoff-Beratungen durch den Betriebsarzt Pflicht)
  • Infektionsschutz für Arbeiten in der Grünpflege
  • Mutterschutzuntersuchung für alle Schwangeren
  • Untersuchung und/oder Beratung nach Langzeiterkrankung oder bei Schwerbehinderung
  • Jugendschutzuntersuchung

Der Arbeitgeber kann eine Untersuchung beauftragen, die z. B. bei Einstellung erfolgen soll oder personal- oder beamtenrechtlich notwendig ist oder zur Begutachtung der Erwerbsfähigkeit dient.


Mitarbeitende haben ein Recht auf arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung. Auf Verlangen der Mitarbeitenden muss der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden mit einem Untersuchungs-Auftrag beim BAD anmelden.


Die Untersuchungs-Aufträge liegen in den Einrichtungen, der Personal-Abteilung und der MAV vor.


Weitere Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie auf der Internetseite der EFAS, Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz, unter www.efas-online.de