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Schulung aller beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kirche

Thu, 06 Mar 2025 06:00:04 +0000 von Verena Töpfer

Rundverfügung G 1/2025
(lt. Verteiler)
Verbindliche landeskirchliche Grundsätze für die Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung in Fällen sexualisierter Gewalt – Änderung der Rundverfügung G8/2021

- Alle beruflich- und ehrenamtlich Mitarbeitenden werden im Rah-
men der jeweiligen Schutzkonzepte der kirchlichen Körperschaf-
ten und Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt geschult. Die
Pflicht zur Schulung ist nicht mehr auf Mitarbeitende in Leitungs-
aufgaben, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in
Seelsorge und Beratung beschränkt.

- Das Ziel, alle beruflich- und ehrenamtlich Mitarbeitenden zu
schulen, soll bis spätestens Ende 2026 erreicht sein.

- Die Frist zur Entwicklung eines Schutzkonzeptes wird bis zum
31.12.2025 verlängert. Die Rundverfügung G8/2021 gilt fort,
wird aber insoweit geändert
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