Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht
Tätigkeitsbericht der MAV für die Zeit vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023
In dem genannten Zeitraum fanden 21 MAV-Sitzungen statt.
Davon eine 2-tägige Klausur im Missionarischen Zentrum in Hanstedt I. Thema: „Rückblick und Ausblick auf die MAV- Arbeit“.
Einmal tagte der Personalausschuss.
1. Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten §§ 41, 42 MVG-EKD
51 Mitarbeitende wurden im genannten Zeitraum neu eingestellt
131 Mitarbeitende veränderten ihre Arbeitszeit
37 Mitarbeitende veränderten ihre Eingruppierung
4 Arbeitsverträge wurden entfristet
12 Arbeitsverträge erhielten eine Verlängerung der Befristung
2 Beschäftigungen über die Altersgrenze hinaus
Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden mit den Arbeitgebern Erörterungen gemäß § 38 MVG-EKD zu folgenden Themen geführt:
• Fehlende Stellenbeschreibungen zur Beurteilung der Eingruppierungen
• Unterschiedliche Angaben der wöchentlichen Arbeitszeit bei Ausschreibung u. Vertragsgestaltung einer Mitarbeitenden.
2. Sprechstunden, Aufsuchen am Arbeitsplatz etc. § 28 MVG-EKD
• Sprechstunde im MAV- Büro jeweils Mo. von 14.00 - 16.00 Uhr und Do. von 9.00 - 12.00 Uhr
• Besuche in den KITAS u. Angebot von Sprechstunden in Einrichtungen
• Pflege der Internetseite
3. Mitarbeitenden - Versammlungen § 31 MVG-EKD
• Am 02.11.2022 zum Thema: „Die Gefährdungsanzeige – ein Notsignal, wenn der Stress zu groß wird!“
• Am 08.02.2023 für Mitarbeitende mit körperlich/ handwerklich geprägten Tätigkeiten zum Thema: „Körpergerechtes Arbeiten“
4. Grundsätze für die Zusammenarbeit und Informationsrechte der Mitarbeitervertretung §§ 33, 34 MVG-EKD
• Mitgliedschaft in der KKS, dem Stellenplan-u. Strukturausschuss, dem Arbeitsschutzkreis.
• Gespräche mit dem geschäftsführenden Ausschuss des KITA- Verbandes, dem Leiter des KKAs, der Leiterin der Personalabteilung u. dem Leiter des Friedhofsverbandes
• Erhalt der jeweiligen Tagesordnung für die Sitzungen des KKVs zur Kenntnisnahme
• Erhalt von Stellenausschreibungen, Stellenbeschreibungen, Dienstanweisungen u. Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
• Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten
5. Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung § 35 MVG-EKD Beratung bei Anfragen von Mitarbeitenden:
• zur Arbeitszeit (Veränderung, Mehrarbeit, freie Wochenenden für Küster*innen, Berechnung bei Pflege der Grünanlagen).
• zur Entgeltzahlung (Eingruppierung, Höhergruppierung, Veränderungen im TVÖD- VKA, Kranken- u. Übergangsgeld, Gehaltsabrechnung, Energiepauschale, Inflationsausgleich).
• zur Unterstützung der Gesundheitsförderung (BAD, Dienstradleasing, Bildschirmarbeitsplatzbrille, Fitnessangebote).
• zur Urlaubsregelung, Urlaubssperre, Urlaubs- u. Krankheitsvertretung, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung aus besonderem Anlass.
• zur Erstellung einer Gefährdungsanzeige, Fahrtkostenerstattung, Stellenausschreibung, Dienstanweisung, Krankmeldung, Teilnahme am Betriebsausflug, Energiesparmaßnahme und zu Kündigungsfristen. Begleitung von BEM- Gesprächen und Personalgesprächen Sechs Gefährdungsanzeigen erhielt die MAV-zur Kenntnisnahme
6. Abschluss von Dienstvereinbarungen § 36 MVG-EKD
• DV zum Leitungsentgelt für den TVÖD-V Bereich – Entgeltanreiz-System
7. Fälle der Mitbestimmung in organisatorischen u. sozialen Angelegenheiten § 40 MVG-EKD
• Zustimmung zu Dienstplänen u. Betriebsferien in den KITAS für 2022/2023
• Zustimmung zum „Leitfaden für den Betriebsablauf bei extremem Personalmangel in KITAS“ u. zum „Gewaltschutz- und Kinderschutzkonzept“.
• Zustimmung zur Arbeit mit „App- Space“ im KKA • Zustimmung zur Urlaubssperre für 2 Monate in einer Dienststelle
• Zustimmung zur ärztlichen Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag bei einem Mitarbeitenden
• 8 Arbeits- und Wegeunfälle erhielt die MAV zur Kenntnisnahme.
Bei 5 Unfallanzeigen wurde von der MAV nachgefragt, ob Abhilfe geschaffen wurde, so dass die Unfälle zukünftig vermieden werden können
8. Fälle der Mitberatung §§ 45; 46 MVG-EKD Die MAV nahm folgende Informationen der Mitberatung zur Kenntnis:
• eine Kündigung in der Probezeit
• eine außerordentliche Kündigung
9. Vertrauensperson für Schwerbehinderte §§ 50; 51; 52 MVG-EKD Nach den Verordnungen des Sozialgesetzbuches IX (es beinhaltet Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen) nahm die Schwerbehinderten-Vertretung das Recht der schwerbehinderten Mitarbeitenden unseres Kirchenkreises in folgender Weise wahr:
• Schwerbehinderte dürfen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden!
• Wachen über die Einhaltung der Verpflichtungen des Arbeitgebers nach SGB IX
• Begleitung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle
• Unterstützend wirken bei einer behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze
• Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Mitarbeitenden entgegennehmen
• Hilfe bei Antragsstellungen
• Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeitenden In § 81 SGB IX sind die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der schwerbehinderten Menschen verankert.
Die SBV unterstützte Kolleginnen und Kollegen in BEM-Gesprächen (und in der Zeit danach bei der Umsetzung der Ziele) und auch in Einzelgesprächen, und nahm an Bewerbungsgesprächen mit schwerbehinderten Bewerbern teil. Die Schwerbehinderten-Vertretung ist über die MAV erreichbar.
10. Teilnahme an Fortbildungen § 19 MVG- EKD Die MAV- Mitglieder nahmen an folgenden Fortbildungen teil:
• „Die Macht der Wirkung“ Teil I (Kommunikationsseminar)
• Grundseminar: „Einführung in das MVG- EKD“
• „Arbeitssicherheit im kirchlichen Kontext“
• Grundseminar: „Arbeitsrecht“
Die Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Uelzen August 2023 Abkürzungen:
BAD = Betriebsärztlicher Dienst
BEM= Betriebliches Eingliederungsmanagement
BGM= Betriebliches Gesundheitsmanagement
DVO= Dienstvertragsordnung
EFAS = Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit
KG = Kirchengemeinde
KITA= Kindertageseinrichtungen
KKA= Kirchenkreisamt
KKS= Kirchenkreissynode
KKV= Kirchenkreisvorstand
KV = Kirchenvorstand
MV= Mitarbeitenden Versammlung
MVG-K= Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
SBV = Schwerbehindertenvertretung
SGB= Sozialgesetzbuch
SLVFG=Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
SPFH= Sozialpädagogische Familienhilfe
TV-L= Tarifvertrag der Länder
VBG = Verwaltungsberufsgenossenschaft
VKM = Verband kirchlicher Mitarbeitende
In dem genannten Zeitraum fanden 21 MAV-Sitzungen statt.
Davon eine 2-tägige Klausur im Missionarischen Zentrum in Hanstedt I. Thema: „Rückblick und Ausblick auf die MAV- Arbeit“.
Einmal tagte der Personalausschuss.
1. Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten §§ 41, 42 MVG-EKD
51 Mitarbeitende wurden im genannten Zeitraum neu eingestellt
131 Mitarbeitende veränderten ihre Arbeitszeit
37 Mitarbeitende veränderten ihre Eingruppierung
4 Arbeitsverträge wurden entfristet
12 Arbeitsverträge erhielten eine Verlängerung der Befristung
2 Beschäftigungen über die Altersgrenze hinaus
Für die Erfüllung dieser Aufgaben wurden mit den Arbeitgebern Erörterungen gemäß § 38 MVG-EKD zu folgenden Themen geführt:
• Fehlende Stellenbeschreibungen zur Beurteilung der Eingruppierungen
• Unterschiedliche Angaben der wöchentlichen Arbeitszeit bei Ausschreibung u. Vertragsgestaltung einer Mitarbeitenden.
2. Sprechstunden, Aufsuchen am Arbeitsplatz etc. § 28 MVG-EKD
• Sprechstunde im MAV- Büro jeweils Mo. von 14.00 - 16.00 Uhr und Do. von 9.00 - 12.00 Uhr
• Besuche in den KITAS u. Angebot von Sprechstunden in Einrichtungen
• Pflege der Internetseite
3. Mitarbeitenden - Versammlungen § 31 MVG-EKD
• Am 02.11.2022 zum Thema: „Die Gefährdungsanzeige – ein Notsignal, wenn der Stress zu groß wird!“
• Am 08.02.2023 für Mitarbeitende mit körperlich/ handwerklich geprägten Tätigkeiten zum Thema: „Körpergerechtes Arbeiten“
4. Grundsätze für die Zusammenarbeit und Informationsrechte der Mitarbeitervertretung §§ 33, 34 MVG-EKD
• Mitgliedschaft in der KKS, dem Stellenplan-u. Strukturausschuss, dem Arbeitsschutzkreis.
• Gespräche mit dem geschäftsführenden Ausschuss des KITA- Verbandes, dem Leiter des KKAs, der Leiterin der Personalabteilung u. dem Leiter des Friedhofsverbandes
• Erhalt der jeweiligen Tagesordnung für die Sitzungen des KKVs zur Kenntnisnahme
• Erhalt von Stellenausschreibungen, Stellenbeschreibungen, Dienstanweisungen u. Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
• Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten
5. Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung § 35 MVG-EKD Beratung bei Anfragen von Mitarbeitenden:
• zur Arbeitszeit (Veränderung, Mehrarbeit, freie Wochenenden für Küster*innen, Berechnung bei Pflege der Grünanlagen).
• zur Entgeltzahlung (Eingruppierung, Höhergruppierung, Veränderungen im TVÖD- VKA, Kranken- u. Übergangsgeld, Gehaltsabrechnung, Energiepauschale, Inflationsausgleich).
• zur Unterstützung der Gesundheitsförderung (BAD, Dienstradleasing, Bildschirmarbeitsplatzbrille, Fitnessangebote).
• zur Urlaubsregelung, Urlaubssperre, Urlaubs- u. Krankheitsvertretung, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung aus besonderem Anlass.
• zur Erstellung einer Gefährdungsanzeige, Fahrtkostenerstattung, Stellenausschreibung, Dienstanweisung, Krankmeldung, Teilnahme am Betriebsausflug, Energiesparmaßnahme und zu Kündigungsfristen. Begleitung von BEM- Gesprächen und Personalgesprächen Sechs Gefährdungsanzeigen erhielt die MAV-zur Kenntnisnahme
6. Abschluss von Dienstvereinbarungen § 36 MVG-EKD
• DV zum Leitungsentgelt für den TVÖD-V Bereich – Entgeltanreiz-System
7. Fälle der Mitbestimmung in organisatorischen u. sozialen Angelegenheiten § 40 MVG-EKD
• Zustimmung zu Dienstplänen u. Betriebsferien in den KITAS für 2022/2023
• Zustimmung zum „Leitfaden für den Betriebsablauf bei extremem Personalmangel in KITAS“ u. zum „Gewaltschutz- und Kinderschutzkonzept“.
• Zustimmung zur Arbeit mit „App- Space“ im KKA • Zustimmung zur Urlaubssperre für 2 Monate in einer Dienststelle
• Zustimmung zur ärztlichen Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag bei einem Mitarbeitenden
• 8 Arbeits- und Wegeunfälle erhielt die MAV zur Kenntnisnahme.
Bei 5 Unfallanzeigen wurde von der MAV nachgefragt, ob Abhilfe geschaffen wurde, so dass die Unfälle zukünftig vermieden werden können
8. Fälle der Mitberatung §§ 45; 46 MVG-EKD Die MAV nahm folgende Informationen der Mitberatung zur Kenntnis:
• eine Kündigung in der Probezeit
• eine außerordentliche Kündigung
9. Vertrauensperson für Schwerbehinderte §§ 50; 51; 52 MVG-EKD Nach den Verordnungen des Sozialgesetzbuches IX (es beinhaltet Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen) nahm die Schwerbehinderten-Vertretung das Recht der schwerbehinderten Mitarbeitenden unseres Kirchenkreises in folgender Weise wahr:
• Schwerbehinderte dürfen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden!
• Wachen über die Einhaltung der Verpflichtungen des Arbeitgebers nach SGB IX
• Begleitung der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle
• Unterstützend wirken bei einer behindertengerechten Ausstattung der Arbeitsplätze
• Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Mitarbeitenden entgegennehmen
• Hilfe bei Antragsstellungen
• Versammlung der schwerbehinderten Mitarbeitenden In § 81 SGB IX sind die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der schwerbehinderten Menschen verankert.
Die SBV unterstützte Kolleginnen und Kollegen in BEM-Gesprächen (und in der Zeit danach bei der Umsetzung der Ziele) und auch in Einzelgesprächen, und nahm an Bewerbungsgesprächen mit schwerbehinderten Bewerbern teil. Die Schwerbehinderten-Vertretung ist über die MAV erreichbar.
10. Teilnahme an Fortbildungen § 19 MVG- EKD Die MAV- Mitglieder nahmen an folgenden Fortbildungen teil:
• „Die Macht der Wirkung“ Teil I (Kommunikationsseminar)
• Grundseminar: „Einführung in das MVG- EKD“
• „Arbeitssicherheit im kirchlichen Kontext“
• Grundseminar: „Arbeitsrecht“
Die Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Uelzen August 2023 Abkürzungen:
BAD = Betriebsärztlicher Dienst
BEM= Betriebliches Eingliederungsmanagement
BGM= Betriebliches Gesundheitsmanagement
DVO= Dienstvertragsordnung
EFAS = Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit
KG = Kirchengemeinde
KITA= Kindertageseinrichtungen
KKA= Kirchenkreisamt
KKS= Kirchenkreissynode
KKV= Kirchenkreisvorstand
KV = Kirchenvorstand
MV= Mitarbeitenden Versammlung
MVG-K= Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
SBV = Schwerbehindertenvertretung
SGB= Sozialgesetzbuch
SLVFG=Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
SPFH= Sozialpädagogische Familienhilfe
TV-L= Tarifvertrag der Länder
VBG = Verwaltungsberufsgenossenschaft
VKM = Verband kirchlicher Mitarbeitende