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Wir sind zuständig für alle in kirchlichen Dienststellen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenkreis Uelzen. Haben Sie Fragen zu sozialen, organisatorischen oder personellen Angelegenheiten bezüglich Ihres Arbeitsplatzes oder Ihres Anstellungsträgers (Kirchenvorstände, Verbandsvorstände, Kirchenkreisvorstand)? Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.
Unsere Arbeit entspricht der eines Betriebs- oder Personalrates im öffentlichen Dienst. Wir werden alle 4 Jahre neu (oder wieder) gewählt und die Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Gemeinsame Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelische Kirche (MVG-EKD).